Italien

Zahlen & Fakten

Der Stiefel, wie Italien von seinen Bewohnern liebevoll genannt wird, hat eine Gesamtfläche von ca. 301.230km², eine Bevölkerung von ca. 60,5 Millionen, und erstreckt sich von den Alpen bis zum Mittelmeer. Die Hauptstadt Rom mit seinen ca. 2,7 Millionen Einwohner wird mit Recht als „EWIGE STADT“ genannt. Das italienische Staatsgebiet besteht zu 80% aus Bergen und Hügeln, verfügt über mehr als 8.000 Kilometer Küste sowie das gemäßigte Klima machen Italien zu einem interessanten und beliebten Immobilienkaufland.

Wer darf kaufen?

 

Beim Erwerb eines Grundstücks in Italien unterliegt ein Bürger der EU keinen besonderen Bestimmungen. Alle EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Selbiges gilt, dank einer bilateralen Vereinbarung.

Eine Einschränkung ergibt sich derzeit jedoch noch für Schweizer Bürger. Der Aspekt der sogenannten Reziprozität (Gegenseitigkeit) entscheidet beim Interesse einer natürlichen oder juristischen Schweizer Person, ob der Erwerb realisiert werden kann.Das italienische Recht unterscheidet sich in wesentlichen Bereichen beispielsweise vom deutschen oder Schweizer Immobilien.- das Erb.- und für das Steuerrecht.

Wenn sie eine Immobilie in Italien problemlos erwerben und später sorgenfrei ihr Eigen nennen wollen sollten Sie auf juristischen Beistand (Rechtsanwalt, Notar) nicht verzichten werden.  

 

Grundbuchamt

 

In Italien sind alle Liegenschaften im Liegenschaftsregister (Registri Immobiliari presso l’Uffi cio provinciale dell’Agenzia del Territorio – ex-Conservatoria) eingetragen, und zwar im Register der Provinz, wo sich die Immobilie befindet. Der Registereintrag wird im Namen der Person erfasst, die einen mit der Liegenschaft verbundenen Rechtsakt (z.B. Kaufvertrag, Schenkung oder Erbschaft) durchführt. Wenn ich also wissen will, wer Eigentümer der Immobilie ist, muss die Suche auf dem Namen des vermutlichen Eigentümers gerichtet sein.

Ein Gang zum Liegenschaftsregister dient v.a. auch zur Erlangung einer genauen Kenntnis der Immobilie: von den Eigentumsverhältnissen über Informationen zu möglichen Rechten und Lasten. Wenn man einen Auszug beim Liegenschaftsregister anfordert, bekommt man einen Überblick über alle Rechtsgeschäfte, die in den letzten 20 Jahren vorgenommen wurden.

Zwar wurde 1989 mit der Digitalisierung des Liegenschaftsregisters begonnen, dadurch wurde aber die Recherchen nicht einfacher.

 

Regionen & Preise

 

Die klassischen Regionen sind die Toskana, die oberitalienischen Seen und die Adriaküste. Aber auch Sardinien, die Marken, Umbrien, das Piemont und Ligurien Lombardei sind begehrte Standorte. Sehr stark im Kommen sind Apulien und - zumindest in einigen Teilen - die Lombardei, da Immobilien dort derzeit noch bezahlbar sind. Als Faustregel kann man für Italien festhalten, dass es in den attraktiven Lagen kaum noch Häuser zu Preisen unter 250.000 CHF gibt. Nach oben gibt es keine Grenze.

 

Kompetente juristische Rechtsberatung

 

Wir haben mit Herrn Dr.jur.Palmese, einen anwaltlichen Rechtsbeistand zum Thema Immobilienkauf in Italien sowie zur Thematik Immobilienrecht in Italien für unsre Klienten gewinnen können.

 

Das italienische Immobilienrecht zum Immobilienerwerb unterscheidet sich historisch und kulturell bedingt vom Schweizer Immobilien- und Steuerrechts.

 

Durch die Unterstützung und Beratung der Kanzlei Dr.jur.Palmese, schützen Sie sich vor Gefahren und Tücken beim Liegenschaftskauf in Italien.

 

Wir unterstützen Sie von der ersten Beratung, hinsichtlich grundlegender Fragestellungen, mit unserem Immobilienbüro beim Immobilienerwerb in Italien bis hin zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vor Ort in Italien.

 

Notar

 

Der beglaubigte Kaufvertrag von Immobilien muss in Italien vor einem Notar unterzeichnet werden.

Aufgabe des Notars ist es, den Parteien bei Verträgen beizustehen, welche einen hohen wirtschaftlichen Wert haben, wie eben bei Immobilienverträgen. Der Notar muss prüfen, ob der Verkäufer Eigentümer der Wohnung ist, ob es Lasten auf der Liegenschaft gibt, und muss, bei Vertragsunterzeichnung die Parteien genauestens über den Vertragsinhalt aufklären; er ist verantwortlich bezüglich der ungenauen Identifizierung der Parteien oder des Vertragsobjektes und für eventuelle Lasten oder Bindungen, von denen die Parteien nichts wussten.

Da die Vertragsparteien den Vertragsinhalt genau kennen müssen, müssen Käufer und Verkäufer natürlich der italienischen Sprache mächtig sein. Eventuell können Verträge auch mit Hilfe eines Übersetzers vor einem Notar abgeschlossen werden.

 

Kaufnebenkosten

 

Privatkäufer zahlen - außer bei Grundstücken - eine Grunderwerbssteuer von 10% auf den Katasterwert der Immobilie. Dieser ist in der Regel sehr viel niedriger als der Verkaufspreis. Zudem: Notarkosten 1 bis 3,5 Prozent; Vertragsgebühren ca. 500 Euro; Maklerprovision 2,5 bis 6 Prozent; eventuell zusätzlich Übersetzungskosten

Laufende Kosten

Jährliche Grundsteuer (ICI): Berechnungsgrundlage ist der Katasterwert, bei dem die Kommunen einen Spielraum von 0,2 bis 0,7 Prozent haben, sowie der Status des Käufers (Resident/Nichtresident). Dazu kommen Betriebskosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Heizung.

 

Nützliche Links

 

1.) Europäisches Verbraucherzentrum Italien, www.euroconsumatori.org

2.) Homepage der italienischen Notariatskammer: http://www.notariato.it

3.) Notariatsgebühren der italienischen Notare bei Immobilienverträgen:                  http://www.notariato.it

4.) Steuerratgeber für Ausländer der italienischen Agentur der Einnahmen:                http://www.agenziaentrate.it

5.) Informationen zu Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung:                              http://www1.agenziaentrate.it/modulistica/dichiarazione/1999/                        unico99/760/iperguida/ modelli/appendice/app01new.htm

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