Ein Eigentümerwechsel ist nur mittels eines notariell beglaubigten Vertrags und einer Eintragung ins Grundbuch möglich. Privatschriftliche Kaufverträge ohne Beurkundung eines Notars sind unwirksam und rechtlich nicht bindend. Mit welchem Notar Käufer und Verkäufer zusammenarbeiten, können diese frei entscheiden.
· Beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Notar findet noch kein Eigentümerwechsel statt. Der Notar veranlasst zunächst eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Das ist eine Art Reservierung und damit Schutz zugunsten des Käufers: Denn nach Eintrag der Auflassungsvormerkung kann die Immobilie an niemand anderen mehr veräußert werden.
· Der Notar teilt dem Käufer die Eintragung der Auflassungsvormerkung mit und weist ihn an, den Kaufpreis an den Käufer, oder – falls im Notarvertrag vereinbart – auf ein treuhänderisches Notaranderkonto zu überweisen. Die Notarkosten betragen ca. 1% vom Kaufpreis.
· Parallel dazu schaltet sich das Finanzamt ein und stellt die Grunderwerbsteuer (in der Schweiz: Handänderungssteuer) in Rechnung. Die Grundbuchkosten werden ca. 0,5% vom Kaufpreis fällig.
· Sobald der Kaufpreis überwiesen und auch die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Dabei wird, sofern die Immobilie über eine Bank finanziert wird, auch eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen. Damit ist der Eigentümerwechsel vollendet.
· Die Grunderwerbsteuer, die in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Erwerbspreises betragen kann.
· Veräusserungssteuer (Einkommensteuer) wird fällig, wenn die Immobilie weniger als 10 Jahre gehalten wird.
· Einkommensteuer aus Vermietung und Verpachtung beträgt pauschal 25%. Auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens wird der Gewinn in der Schweiz nicht versteuert, fließt aber in die Progression ein.
· Die Nebenkosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) (Grundbesitzabgaben, Allg. Strom, Gebäude.-Haftpflichtversicherung usw.,) sind bei einer Vermietung umwälzbar auf die Mieter.
· Die Grunderwerbsteuer, die in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Erwerbspreises betragen kann.
· Wird der Kauf durch einen Makler vermittelt, so fällt in der Regel auch eine Maklerprovision von ca. 6% vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen. In manchen Regionen zahlt der Käufer die gesamte Provision, in manchen teilen sich diese Käufer und Verkäufer hälftig.
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