Schweiz

 

Die Schweiz ist ein gebirgiges Land in Zentraleuropa mit zahlreichen Seen, Dörfern und hohen Alpengipfeln. In ihren Städten findet man mittelalterliche Viertel mit Wahrzeichen wie dem Uhrturm Zytglogge in der Hauptstadt Bern und der Kapellbrücke von Luzern. Die Schweiz ist auch bekannt für ihre Skigebiete und Wanderwege. Das Bank- und das Finanzwesen sind wichtige Branchen, Schweizer Uhren und Schokolade sind weltbekannt.

 

Im politischen System der Schweiz geniesst die Handlungsfreiheit einen hohen Stellenwert. Der Föderalismus und die direkte Demokratie sind Ausdruck davon.

Hauptstadt der Schweiz ist Bern.

 

Die Schweizer Wirtschaft ist eine der wettbewerbsfähigsten weltweit, dies vor allem Dank des Dienstleistungssektors.

Ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft, bestehend aus dem Banken- und dem Versicherungssektor, der zum Wohlstand der Schweiz beiträgt. Die Landwirtschaft macht nur einen geringen Teil der Schweizer Wirtschaft aus, aber sie leistet einen wichtigen Beitrag für den Tourismus und gewährleistet die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln.

 

 Immobilienkauf in der Schweiz 

 

In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in den 26 Kantonen zu beachten.

EU-Bürger dürfen Erstwohnsitze aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens mit der EU vom 1.6.2002 unbeschränkt kaufen. Für Zweitwohnsitze dagegen gelten die kantonal unterschiedlichen Sonderregeln der sogenannten Lex Koller. Bürger anderer Staaten (z. B. aus Russland oder den USA) unterliegen in beiden Fällen den Entscheidungen der Kantonsbehörden. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.

In vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.

Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.

Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür zuständig.
Verpflichtende Bestandteile eines Kaufvertrags sind: Grundbuchauszug Katasterplan Altlastenverdachtsflächen-Kataster Informationen zur Immobilie wie Gebäudepläne, Baubeschrieb, Sicherheitsnachweis über Niederspannungsinstallationen, Gebäudeversicherungspolice Baureglement und Zonenplan
Steuerwert Finanzierungsangaben und Schätzung Privatrechtliche Vereinbarungen


Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.

Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter. Grundbuchgebühren: ca. 0,3 bis 1,1% des Grundstückswerts (in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt); in den meisten Kantonen zusätzlich Grunderwerbsteuer von 1 bis 4% des Kaufpreises bzw. des amtlichen Steuerwerts.

Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.

Grundsteuer je nach Kanton zwischen 0,5 und 2% des amtlichen Steuerwerts der Immobilie; außerdem Betriebskosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Heizung.  

In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.

 

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