Belgien

Immobilienkauf Belgien:

 

Der Immobilienkauf in Belgien ist mit hohen Kaufnebenkosten verbunden.

 

Die belgische Nordseeküste, das Waldgebirge der Ardennen und Städte wie Antwerpen oder Brügge gehören zu den beliebtesten Touristengebieten Belgiens. Hier und im restlichen Gebiet des EU-Mitgliedsstaates können Angehörige der Europäischen Union problemlos eine Immobilie erwerben. Beschränkungen von Seiten der belgischen Behörde gibt es nicht. Allerdings werden für den Kauf eines Grundstückes oder eines Hauses hohe Kaufnebenkosten fällig. Der belgische Staat verlangt nicht nur Registrierungsgebühren, es kommen auch Kosten für den Notar und Mehrwertsteuern hinzu.

 

 

Einregistrierungsgebühr

Bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes weist das belgische Gesetz einige Besonderheiten auf: So ist bereits ein Vorvertrag bindend, der den Besitzwechsel einer Liegenschaft zwischen zwei Parteien festhält. Auch eine mündliche Kauf- beziehungsweise Verkaufszusage zwischen Käufer und Verkäufer ist in Belgien rechtskräftig. Ist der Vorvertrag unterschrieben, wird in den meisten Fällen eine Anzahlung fällig, die zehn Prozent des Kaufpreises beträgt. Auch die Einregistrierungsgebühr – die in Belgien geltende Grunderwerbssteuer – wird zu diesem Zeitpunkt fällig.  

 

 

Forderungen des Katasteramtes

Wie hoch die Einregistrierungsgebühr ausfällt, hängt von der Region ab, in dem das erworbene Grundstück beziehungsweise das Wohnobjekt liegt. Hier muss man mit einer Gebühr zwischen zehn und 12,5 Prozent des Kaufpreises oder Grundstückwertes rechnen. Neben der Einregistrierungssteuer wird bei dem Erwerb einer Liegenschaft mit einem Neubau auch eine Mehrwertsteuer in Höhe von 21 Prozent des Kaufpreises auf das errichtete Gebäude fällig. Diese Steuern werden vom Katasteramt, der in Belgien für die Grundstücksvermessung zuständige Behörde, eingezogen.

 

Notarielle Begleitung beim Immobilienkauf in Belgien

In Belgien wird ein Immobilienerwerb prinzipiell von einem Notar begleitet: Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, veranlasst dieser die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundstücksregister. Die Zahlung des Kaufpreises wird üblicherweise so abgewickelt, dass der Geldbetrag auf ein Notaranderkonto eingezahlt wird, der Notar daraufhin den Erwerb beurkundet und den Kaufpreis an den Verkäufer überweist. Der Notar verlangt weitere ein bis vier Prozent des Kaufpreises.

 

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